Corona

Corona-Informationen und Verhaltensregeln

Allgemeine Hygieneregeln


  • Der Zutritt zur Sportstätte und die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb für Personen mit einschlägigen Krankheitssymptomen, wie Fieber oder Husten, ist untersagt.
  • Das Einhalten des Mindestabstandes (1,5 m) gilt in allen Bereichen außerhalb des Spielfeldes.
  • Körperliche Begrüßungsrituale, wie Händedruck oder Umarmungen, sind untersagt.
  • Die Hust- und Niesetikette ist zu beachten.
  • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
  • Kein Spucken oder Naseputzen auf dem Spielfeld.
  • Den Anweisungen der Verantwortlichen des VfL Wilhelmshaven ist in jedem Fall Folge zu leisten. Bei Missachtung der Anweisung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.


Zonierung


Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld"


  • In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen
  • Spieler*innen
  • Trainer*innen
  • Funktionsteam
  • Schiedsrichter*innen
  • Sanitäts- und Ordnungsdienst
  • Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
  • Medienvertreter*innen (siehe nachfolgende Anmerkung
  • Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen
  • Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Mindestabstandes gewährt.


Zone 2 „Umkleidebereiche“


  • In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
  • Spieler*innen
  • Trainer*innen
  • Funktionsteams
  • Schiedsrichter*innen
  • Nutzer der Toiletten
  • Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen von Mund-Nase-Schutz.
  • Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.
  • Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung.
  • Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.


Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“


  • Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.
  • Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über den Eingang Plauenstraße. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt.
  • Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte. Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots werden Markierungen im Eingangsbereich Plauenstraße angebracht. Zusätzlich wird per Aushang auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln hingewiesen
  • Der Gastronomiebereich wird separat nach den gültigen Corona Regeln betrieben.



Trainings- und Spielbetrieb


Grundsätzliches



  • Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainings- und Spielgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.
  • Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.
  • Das Trainings- und Spielangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.
  • Alle Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training bzw. Spiel erfolgt, um eine bestmögliche Planung zu ermöglichen.
  • Die Trainer*innen dokumentieren die Beteiligung je Trainings- und Spieleinheit.
  • Die geforderte Dokumentation der Daten der an den Spielen beteiligten Sportler (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) wird durch die Trainer sichergestellt und dem Jugendleiter zur Verwahrung (für 4 Wochen) übergeben.
  • Werden die Kabinen und Duschen genutzt, sind die jeweiligen Trainer (auch des Gastes!) verantwortlich, vor Verlassen der Kabine mit den zur Verfügung gestellten Desinfektionsmitteln, eine Oberflächendesinfektion durchgeführt zu haben (Sitzbänke, Griffe, Duscharmaturen). Die Fenster der Kabinen sind gekippt zu öffnen.


In der Sportstätte


  • Die Nutzung und das Betreten der Sportstätte sind nur gestattet, wenn ein eigenes Training bzw. ein eigenes Spiel geplant sind.
  • Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands (mind. 1,5m) in Zone 3 möglich.
  • Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist während des Trainingsbetriebes sichergestellt.


Gruppe von nicht mehr als 50 Personen


  • Es handelt sich um die Personengruppe der aktiven Sportausübenden. Die Kontaktsportausübung ist zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen erfolgt. Es gilt:
  • 49 beteiligte Spieler/Sportausübende (inkl. Ersatzspieler) insgesamt aus den beteiligten Mannschaften
  • 1 Schiedsrichter
  • Dokumentation der Kontaktdaten dieser 50 Gruppenteilnehmer (gemäß Punkt 5.4)


Kontaktdaten


Zu dokumentieren sind folgende Kontaktdaten (der 50 Sportausübenden und der Zuschauenden, wenn Personenzahl der Zuschauer zwischen 50 und 500 liegt):


  • Familienname
  • Vorname
  • vollständige Anschrift
  • Telefonnummer
  • Datum und Zeitfenster der Sportveranstaltung


Diese Kontaktdaten sind für die Dauer von vier Wochen nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Anderenfalls darf ein Zutritt zu der jeweiligen Einrichtung oder Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Es ist zu gewährleisten, dass unbefugte Dritte von den erhobenen Kontaktdaten keine Kenntnis erlangen. Spätestens einen Monat nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses sind die Kontaktdaten zu löschen.


Zuschauer


Zuschauende sind bei Sportausübungen zugelassen, wenn jeder Zuschauende das Abstandsgebot von 1,5m einhält.

Nach ausdrücklicher Erklärung von LSB und MI fallen in die Personengruppe der Zuschauer alle auf dem Vereins-/Sportgelände anwesenden Personen, die nicht unter die Personengruppe der aktiv Sportausübenden (also der 50er Gruppe aktiver Sportler) zählen.

Damit sind die Trainer, Betreuer, Ordner, Presse, TV, Catering, Turnierleitung, Kassierer, etc. allesamt auf die zulässige Anzahl der Zuschauer anzurechnen. Ein Ausklammern dieser „Funktionsträger“ ist nach der Verordnung nicht möglich, da eben nur diese beiden Personengruppen (Sportausübende und Zuschauende) ordnungsrechtlich definiert sind.
Es gibt entweder die Zuschauerzahl 50 oder 500 und daraus keine Kumulation (also keine 550 Zuschauer) möglich ist. Entweder sind bis zu 50 Zuschauer (stehend) oder bis zu 500 Zuschauer (sitzende) vor Ort.

Insofern wären z.B. bei einem Spiel, bei dem die Mannschaften von 15 funktionstragenden Personen begleitet würden, eben diese 15 Personen als „Zuschauer“ von der zulässigen Anzahl an Zuschauer (50 oder 500) abzuziehen, so dass entweder noch 35 Zuschauer (stehend) oder 485 Zuschauer (sitzend) zulässig wären.

Läge die Zahl der Zuschauenden bei mehr als 50, so ist die Sportausübung sitzend zu verfolgen. Beim VfL Wilhelmshaven stehen, unter Einhaltung des Mindestabstandes, dafür nicht ausreichend Sitzplätze zur Verfügung.


Organisatorisches


  • Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
  • Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten ausgestattet.
  • Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen.
  • Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger.
  • Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich.
  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.


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